STARTFUNDUS LORENZ UG

(haftungsbeschränkt)

 

Sanierung

 

2. Der Abfindungs-Vergleich

 

Allein aus rechtlichen Gründen müssen alle Gläubiger mitwirken, was über qualifizierte Verhandlungen erreicht wird.

 

 

Die Voraussetzung: 

 

Wenn ein Forderungs-Verlust schon unvermeidlich ist, dann wird jeder Gläubiger einem kleinen Verlust dann zustimmen, wenn er damit einen großen vermeidet.

Kann man also den Gläubigern nachweisen, dass ihr Forderungs-Verlust in der Insolvenz erheblich größer ist, dann werden sie einem außergerichtlichen Vergleich zustimmen.

 

 

Unsere Funktion: 

 

Da der Schuldner diese Nachweise nicht selbst erbringen kann, führen wir die Verhandlungen, werden dabei als verantwortlicher Vermittler tätig und übernehmen gegenüber den Gläubigern eine entsprechende Verpflichtung.

Wir analysieren und dokumentieren die Situation des Schuldners und initiieren auch einen Gläubiger-Ausschuss.

 

 

Der Erfolg: 

 

Wir testieren nicht nur die Sanierungs-Fähigkeit des Schuldners, sondern ermitteln auch die voraussichtliche Insolvenz-Quote für gesicherte und ungesicherte Gläubiger und beweisen damit den Vorteil eines Vergleiches.

Das zusätzliche Votum des Gläubiger-Ausschusses wird letzte Zweifel der Gläubiger beseitigen. 

 

3. Die Insolvenz

 

Seit der sog. ESUG-Reform in 2012 kann ein Unternehmen auch über die gerichtliche Insolvenz saniert und fortgeführt werden – auch durch den bisherigen Inhaber.

 

Die Abwägung: 

 

Durch die Insolvenz wird das Unternehmen umfassend von Verbindlichkeiten und Kosten entlastet und zusätzlich werden die Gehälter über das Insolvenzgeld finanziert.

Dem stehen aber hohe Verfahrens-Kosten, die Abhängigkeit von Gerichten und Verwaltern, ein langwieriges Verfahren und erhebliche Umsatz-Einbußen als Nachteile gegenüber.

Deshalb ist ein außergerichtlicher Vergleich regelmäßig die bessere Lösung – vor allem für die Gläubiger – und die Insolvenz ist Plan B bei seinem Scheitern.

 

Die Insolvenz-Sanierung:

 

Da wir bereits das Konzept für die außergerichtliche Sanierung nach den Vorgaben für einen Insolvenzplan erstellen und auch einen Gläubiger-Ausschuss initiieren, können wir bei Scheitern der Verhandlungen die Insolvenz sofort einleiten und kurzfristig zu einem Erfolg führen – entweder über das Plan-Verfahren oder über einen Verkauf des Unternehmens – auch an den früheren Inhaber.

 

Die Kombination: 

 

Deshalb schafft unser außergerichtliches Sanierungs-Verfahren die besten Voraussetzungen für eine Plan-Insolvenz, zumal wir die Reaktionen der Gläubiger kennen und damit Verwaltung und Gerichte von der Sanierungs-Fähigkeit und –Würdigkeit des Schuldners überzeugen können. In der Praxis ist die Insolvenz-Sanierung für kleinere Unternehmen nur durch eine detaillierte Vorbereitung möglich.